Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma
Pflegeberatung Gerzmann

Inhaberin
Stefanie Gerzmann
Am Krähenacker 13
58791 Werdohl

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der  Dienstleistungsfirma Pflegeberatung Gerzmann-nachstehend Dienstleister genannt-mit seinem Vertragspartner-nachstehend Auftraggeber genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an den Dienstleister absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerlichen Belange trägt derDienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per e-mail zustande. 3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von zwei Wochen vereinbart.
4.3 vor Beginn des Vertrages ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal 100 Euro vereinbart. 
4.4 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem DiskontsatzÜberleitungsgesetz- zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.5 Barausgaben und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

5. Leistungsumfang
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailiert aufgelisteten Aufgabengemäß dem vom Auftraggebererteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Die Parteien sind bemüht nach bestem Wissen und Gewinnenden Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassung von Informationen, Auskünften oderErfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

6. Verschwiegenheitspflicht

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers stillschweigen zu bewahren.

7. Haftung

7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Gerichtsstand
8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.

9. Sonstige Bestimmungen
Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrer der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Regelung soll von beiden Vertragsparteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Werdohl, den 24.07.18

Pflegeberatung Gerzmann
Stefanie Gerzmann